Kategorie: Kurz erklärt (Seite 4 von 6)

20 Jahre Creative Commons

Vor 20 Jahren hat es sich die amerikanische Non-Profit-Organisation Creative Commons zum Ziel gesetzt, rechtliche Klarheit zu schaffen, um die Verbreitung von Wissen und kreativen Inhalten zu erleichtern.

Die CC- Urheberrechtslizenzen ermöglichen jedem, eigene Inhalte zu veröffentlichen und diese mit den gewünschten urheberrechtlichen Berechtigungen zu versehen. Die Entscheidung, ob Inhalte ohne Copyright zur Weiterbearbeitung oder nur nicht kommerziell genutzt und weitergegeben werden dürfen, trifft der Urheber oder die Urheberin. Damit bieten sie eine standardisierte Methode, um digitale Inhalte zur Vervielfältigung, Verbreitung oder sogar Veränderung frei zu geben, ohne die Grenzen des Urheberrechts zu verlassen.

Auch wenn der Name Creative Commons, also schöpferisches Allgemeingut,  einen freien Umgang mit den Inhalten suggeriert, dürfen mit CC-Lizenzen gekennzeichnete Inhalte nicht einfach so weiterverwendet werden. An die verschiedenen Lizenzen sind unterschiedliche Bedingungen geknüpft, die man bei der Verwendung beachten muss.

Wer übrigens Bilder, die unter CC-Lizenzen veröffentlicht wurden, sucht, kann im Openverse in über 600 Millionen Items stöbern. Auch Google und andere Suchmaschinen bieten in ihrer Bildersuche den Suchfilter “Creative-Commons-Lizenzen” an.

Urheberrecht in der Wissenschaft

Für das Studium sowie Forschung und Lehre spielt das Urheberrecht eine entscheidende Rolle. Der richtige Umgang mit Forschungsdaten, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Lehrmaterialien ist wichtig, um die Freiheit der Wissenschaft zu gewährleisten und zugleich das Urheberecht des Einzelnen zu schützen. Die Digitalisierung der Wissenschaft und die dadurch entstehenden neuen Möglichkeiten der Verbreitung von Forschungsergebnissen und Lehrmitteln stellt Studierende und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, aber auch Verlage und Bibliotheken vor immer neue Herausforderungen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat aus diesem Grund in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) eine Broschüre zu Thema Urheberrecht in der Wissenschaft erstellt. Diese bietet einen Überblick über alle wichtigen Begriffe und fasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen übersichtlich und verständlich zusammen.

Theoretische Inhalte wie, z.B. Definitionen von Begriffen wie Urheberrecht, Lizenzvertrag und Zitatrecht, sowie Auszüge aus dem Urheberechtsgesetz, werden durch Antworten auf Praxisfragen aus Lehre und Forschung ergänzt.

Die Broschüre kann kostenlos auf der Seite des BMBF heruntergeladen werden. Zusätzlich bietet das BMBF ein FAQ zu dem Thema.

Weitere Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten und Publizieren erhalten Sie übrigens in der Publication Week, einer digitalen Workshop-Reihe der Universitätsbibliothek und des Graduiertenzentrums der Universität Hildesheim. Sie findet vom 21. bis 25.03.22 statt.

Empfohlen sei hier z.B. die Veranstaltung am 22.03. von 10:00 bis 12:30 Uhr zum Thema “Open-Access-Veröffentlichungen: Strategien und Wege zum barrierefreien wissenschaftlichen Publizieren im Internet“.

Zeitschriften – Teil 2: Fortgeschrittene Recherche

Im ersten Teil dieses Artikels wurde erläutert, wo Zeitschriften vor Ort in der UB aufgestellt sind und wie sie im HilKat gefunden werden können. Der HilKat ist aber nur ein Instrument, um Aufsätze und Zeitschriften zu recherchieren. Moderne Datenbanken und Kataloge bieten inzwischen vielfältige Möglichkeiten, um auch sogenannte unselbständige Werke, also Texte, die sich in einem übergeordneten Werk wie Zeitschriften oder Sammelwerken befinden, aufzufinden.

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Handapparate: spezialisierte Bestände außerhalb der UB

Immer wieder stößt man im HilKat auf merkwürdig kurze Signaturen wie “GER 15” oder “THE-K 01”. Sie sind mit dem Standort “Handapparat” und dem Hinweis “Verfügbarkeit/Ausleihbarkeit am Standort erfragen” versehen.

Diese Medien stehen (anders als Semesterapparate) nicht bei uns im Bestand, sondern werden von einzelnen Universitätsmitarbeitenden oder Instituten eigenständig verwaltet. Die Universitätsbibliothek, als zentrales Organ der Literaturbeschaffung, kümmert sich um den Erwerb und erhält die Medien zurück, wenn diese nicht mehr gebraucht werden. Bis dahin stehen sie in Büros, Sekretariaten oder anderen Räumen der Universität.

In der Regel werden Bücher, die für Handapparate angeschafft werden, in zweifacher Ausführung erworben. Eines der Exemplare wird in der UB aufgestellt. Besonders teure oder spezialisierte Literatur wird aber oft nur einmalig für den jeweiligen Handapparat gekauft. In vielen Fällen besteht für Studierende und Universitätsmitarbeitende trotzdem die Möglichkeit darauf zuzugreifen.

Die UB kann hierzu leider keine Auskünfte erteilen. Auf unserer Webseite ist allerdings eine Liste aller Handapparate abgelegt, die den jeweiligen Aufstellungsort dokumentiert (z.B. befindet sich der Handapparat ANG 07 im Raum LN 111 im Institut für englische Sprache und Literatur). Informationen zu Möglichkeiten der Ausleihe oder Einsicht können bei den zuständigen Instituten eingeholt werden

Beispiele für umfangreiche Bestände außerhalb der UB sind:

Dauerschließfächer nun wieder zugänglich

Ab sofort können unsere Dauerschließfächer wieder genutzt werden. Wie das geht und was beachtet werden muss, erklären wir nun kurz:

Wer darf ein Dauerschließfach nutzen?

  • Studierende der Universität Hildesheim
  • ein Schließfach pro Person

Wo erhalte ich den Schlüssel zu einem Dauerschließfach?

  • an der Auskunft der UB
  • Der Schlüssel wird mittels Barcode auf dem Bibliothekskonto verbucht.
  • Sollte einmal keins frei sein, können Dauerschließfächer an der Auskunft auch vorgemerkt werden.

Wie lange kann ich ein Dauerschließfach nutzen?

  • 4 Wochen
  • Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich, sofern es keine Vormerkung und noch freie Fächer gibt.

Wo finde ich die Dauerschließfächer?

  • in der Kataloghalle der UB, gegenüber der Auskunft

Was darf NICHT ins Dauerschließfach?

  • Präsenzexemplare (z.B. Bücher aus Semesterapparaten, Zeitschriftenhefte und –bände)
  • Lebensmittel, gesundheitsgefährdende Stoffe / Gegenstände
  • nicht ordnungsgemäß entliehene Medien

Darf die UB mein Dauerschließfach räumen?

  • Ja, wenn der Schlüssel nicht fristgerecht zurückgegeben wurde.
  • Ja, wenn die Nutzungsbestimmungen nicht eingehalten werden.

Bitte BEACHTEN!

  • Geräumte Inhalte werden als Fundsache behandelt.
  • Die UB haftet NICHT für Bücher, Wertgegenstände und sonstige Materialien in den Dauerschließfächern.
  • Das Schließfach darf NICHT an Dritte übertragen werden.
  • Die UB ist jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, die Schließfächer einzusehen, um die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu gewährleisten und Missbrauch zu unterbinden.

Mehr Informationen zur Nutzung unserer Schließfächer finden Sie hier.

Die Semesterapparate

Semesterapparate sind vorübergehende Sammlungen von Titeln, die (meist) für ein Seminar oder einen Kurs bestimmt sind. Sie sind bei uns im Erdgeschoss hinter dem Eingangs- und Rückgabebereich gegenüber des Kopierraums gemeinsam aufgestellt.

Sämtliche Semesterapparatsbücher sind nicht ausleihbar. Sinn ist es, allen Kursteilnehmenden durchgängig den Zugriff auf die Literatur zu ermöglichen.

Um auch von zu Hause aus auf die Inhalte zugreifen zu können, bietet es sich an, die Buchscanner in der Mediothek zu nutzen und die benötigten Texte zu digitalisieren. So können Sie daran auch außerhalb der Bibliothek arbeiten.

Die Zusammenstellung der Semesterapparate erfolgt durch Dozierende, die sie online beantragen. Hierfür ist lediglich eine einmalige Registrierung notwendig.

Semesterapparate sind bei uns in der Bibliothek nummeriert und an die entsprechenden Dozierenden gebunden. Diese Nummern und Inhalte der einzelnen Apparate können über die Semesterapparatsliste recherchiert werden. Hier kann man auch erfahren, ob Bücher, die in einem Semesterapparat stehen, zusätzlich als E-Book vorhanden sind.

Im HilKat erkennt man direkt in der Trefferliste, ob sich ein Buch momentan in einem Semesterapparat befindet.

Vor Ort in der Bibliothek erkennt man Semesterapparatsbücher an dem roten Aufkleber auf dem Cover. Dieser ist mit der zugehörige Nummer versehen.

Es gibt auch Semesterapparate für DVDs und CDs. Diese befinden sich in der Mediothek im Obergeschoss. Zum Anschauen der Filme besteht die Möglichkeit der Übernachtausleihe.


Geänderte Regelungen für Verlängerungen und Mahnungen

Ab dem 4. Oktober gilt, dass ausgeliehene Bücher und Medien, sofern sie nicht von anderen Nutzenden vorgemerkt sind, bis zu vier Mal eigenständig im Bibliothekskonto verlängert werden können. Danach müssen die Titel entweder abgegeben oder in der Bibliothek vorgelegt werden, falls man sie weiter ausleihen möchte.

Bei allen bereits ausgeliehenen Titeln wird am 4.10.2021 der Zähler für die Anzahl der Verlängerungen auf null gesetzt.

Vorgemerkte Titel können nicht mehr verlängert und müssen pünktlich abgegeben werden. Ansonsten fallen Mahngebühren an.

Die Ausleihfrist für Bücher und andere Medien beträgt weiterhin 30 Tage.

Hinweis: Ab dem 15. November 2021 werden ausgeliehene Bücher und andere Medien, die nicht fristgerecht verlängert oder zurückgegeben wurden, auch wieder gemahnt. Dann fallen auch wieder Mahngebühren an.

Diese Regelungen zu Verlängerungen und Mahnungen wurden im Zuge der Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden Schließung der Universitätsbibliothek ausgesetzt. Da wir seit dem 13.09.2021 wieder geöffnet haben, kehren wir nun auch zu den ursprünglichen Regelungen zurück.

Nun wieder da: Computerarbeitsplätze

Bei uns stehen nun auch wieder im Erdgeschoss einige Computerarbeitsplätze zur Verfügung. Sie finden sie in der Nähe des Auskunftsplatzes.

Es handelt sich hierbei um zwei Arten von Arbeitsplätzen: Die Rechner im vorderen Bereich dienen hauptsächlich der Recherche in unserem Online-Katalog. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Internetzugriff an diesen Rechnern ist stark eingeschränkt.

Die Rechner im hinteren Bereich erfordern eine Anmeldung (Rechenzentrums- oder Bibliothekskennung) und bieten uneingeschränkten Internetzugriff. Sie verfügen über einige vorinstallierte Anwendungen (Firefox, Acrobat Reader, Word u.a.).

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