Ab sofort können unsere Dauerschließfächer wieder genutzt werden. Wie das geht und was beachtet werden muss, erklären wir nun kurz:

Wer darf ein Dauerschließfach nutzen?

  • Studierende der Universität Hildesheim
  • ein Schließfach pro Person

Wo erhalte ich den Schlüssel zu einem Dauerschließfach?

  • an der Auskunft der UB
  • Der Schlüssel wird mittels Barcode auf dem Bibliothekskonto verbucht.
  • Sollte einmal keins frei sein, können Dauerschließfächer an der Auskunft auch vorgemerkt werden.

Wie lange kann ich ein Dauerschließfach nutzen?

  • 4 Wochen
  • Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich, sofern es keine Vormerkung und noch freie Fächer gibt.

Wo finde ich die Dauerschließfächer?

  • in der Kataloghalle der UB, gegenüber der Auskunft

Was darf NICHT ins Dauerschließfach?

  • Präsenzexemplare (z.B. Bücher aus Semesterapparaten, Zeitschriftenhefte und –bände)
  • Lebensmittel, gesundheitsgefährdende Stoffe / Gegenstände
  • nicht ordnungsgemäß entliehene Medien

Darf die UB mein Dauerschließfach räumen?

  • Ja, wenn der Schlüssel nicht fristgerecht zurückgegeben wurde.
  • Ja, wenn die Nutzungsbestimmungen nicht eingehalten werden.

Bitte BEACHTEN!

  • Geräumte Inhalte werden als Fundsache behandelt.
  • Die UB haftet NICHT für Bücher, Wertgegenstände und sonstige Materialien in den Dauerschließfächern.
  • Das Schließfach darf NICHT an Dritte übertragen werden.
  • Die UB ist jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, die Schließfächer einzusehen, um die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu gewährleisten und Missbrauch zu unterbinden.

Mehr Informationen zur Nutzung unserer Schließfächer finden Sie hier.