Ab sofort können unsere Dauerschließfächer wieder genutzt werden. Wie das geht und was beachtet werden muss, erklären wir nun kurz:
Wer darf ein Dauerschließfach nutzen?
- Studierende der Universität Hildesheim
- ein Schließfach pro Person
Wo erhalte ich den Schlüssel zu einem Dauerschließfach?
- an der Auskunft der UB
- Der Schlüssel wird mittels Barcode auf dem Bibliothekskonto verbucht.
- Sollte einmal keins frei sein, können Dauerschließfächer an der Auskunft auch vorgemerkt werden.
Wie lange kann ich ein Dauerschließfach nutzen?
- 4 Wochen
- Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich, sofern es keine Vormerkung und noch freie Fächer gibt.
Wo finde ich die Dauerschließfächer?
- in der Kataloghalle der UB, gegenüber der Auskunft
Was darf NICHT ins Dauerschließfach?
- Präsenzexemplare (z.B. Bücher aus Semesterapparaten, Zeitschriftenhefte und –bände)
- Lebensmittel, gesundheitsgefährdende Stoffe / Gegenstände
- nicht ordnungsgemäß entliehene Medien
Darf die UB mein Dauerschließfach räumen?
- Ja, wenn der Schlüssel nicht fristgerecht zurückgegeben wurde.
- Ja, wenn die Nutzungsbestimmungen nicht eingehalten werden.
Bitte BEACHTEN!
- Geräumte Inhalte werden als Fundsache behandelt.
- Die UB haftet NICHT für Bücher, Wertgegenstände und sonstige Materialien in den Dauerschließfächern.
- Das Schließfach darf NICHT an Dritte übertragen werden.
- Die UB ist jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, die Schließfächer einzusehen, um die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu gewährleisten und Missbrauch zu unterbinden.
Mehr Informationen zur Nutzung unserer Schließfächer finden Sie hier.