Das Förderprogramm der Publikationsbeihilfe wurde überarbeitet und an die Erfordernisse der digitalen wissenschaftlichen Kommunikation sowie an die Regelungen für die Forschungsförderung angepasst. Die Fördernehmer der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden seit 2020 aufgefordert, ihre Ergebnisse im Open Access zu publizieren. Die Unterstützung für eine solche Publikationsform soll auch Wissenschaftler_innen zukommen, die nicht im Rahmen von DFG-Forschungsprojekten Publikationsgebühren geltend machen können.
Ab sofort können im Rahmen der Publikationsbeihilfe auch ausschließlich elektronische Buchpublikationen sowie Open-Access-Bücher gefördert werden. Der Verzicht auf eine Open-Access-Veröffentlichung bedarf nunmehr, ebenso wie die Herstellung einer festen Printauflage, einer Begründung. Darüber hinaus können nun auch Lektoratskosten finanziert werden. Im Fall einer rein elektronischen Publikation müssen Angaben erfolgen, wie die Langfristverfügbarkeit sichergestellt wird.
Antragsberechtigt sind einzelne Wissenschaftler_innen, deren Buchpublikationen nicht aus einer DFG-Forschungsförderung hervorgehen.
Für Buchpublikationen, die aus der Forschungsförderung der DFG hervorgehen, können Mittel aus den Forschungsprojekten eingesetzt oder Mittel über die Einrichtungen im Rahmen des Programms Open-Access-Publikationskosten eingeworben werden.
Weiterführende Informationen:
Ansprechperson in der DFG:
- Dr. Thomas Rahlf
Qualitäts- und Verfahrensmanagement
Tel.: +49 228 885-2176
E-Mail: thomas.rahlf@dfg.de
Ansprechperson in der UB Hildesheim:
- Prof. Dr. Mario Müller
Universitätsverlag Hildesheim
Tel.: +49 5141 883-93084
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