Ab dem 4. Oktober gilt, dass ausgeliehene Bücher und Medien, sofern sie nicht von anderen Nutzenden vorgemerkt sind, bis zu vier Mal eigenständig im Bibliothekskonto verlängert werden können. Danach müssen die Titel entweder abgegeben oder in der Bibliothek vorgelegt werden, falls man sie weiter ausleihen möchte.
Bei allen bereits ausgeliehenen Titeln wird am 4.10.2021 der Zähler für die Anzahl der Verlängerungen auf null gesetzt.
Vorgemerkte Titel können nicht mehr verlängert und müssen pünktlich abgegeben werden. Ansonsten fallen Mahngebühren an.
Die Ausleihfrist für Bücher und andere Medien beträgt weiterhin 30 Tage.
Hinweis: Ab dem 15. November 2021 werden ausgeliehene Bücher und andere Medien, die nicht fristgerecht verlängert oder zurückgegeben wurden, auch wieder gemahnt. Dann fallen auch wieder Mahngebühren an.
Diese Regelungen zu Verlängerungen und Mahnungen wurden im Zuge der Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden Schließung der Universitätsbibliothek ausgesetzt. Da wir seit dem 13.09.2021 wieder geöffnet haben, kehren wir nun auch zu den ursprünglichen Regelungen zurück.