Auf der Basis der „Neuen Corona-Ordnung zur zweiten Welle“ gilt ab sofort die Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek.
Die Änderung betrifft vor allem die Nutzung der gebuchten Einzelarbeitsplätze im F-Gebäude. Hier darf nun der Mund-Nase-Schutz während des Arbeitens am Platz NICHT mehr abgenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis!