Ab Freitag, dem 03.07.2020, werden ausgeliehene Bücher, deren Ausleihfrist abgelaufen ist und die vorgemerkt wurden, wieder gemahnt. Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt 2 Euro. Weitere Gebühren finden Sie in der Gebührenordnung.

Seit der Wiederaufnahme des Ausleihbetriebes erhebt die Universitätsbibliothek für überfällige Medien keine Mahngebühren. Leider führt dies dazu, dass auch vorgemerkte, also von anderen Nutzer_innen dringend benötigte Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben werden. Wir sehen uns daher gezwungen, das reguläre Mahnverfahren für vorgemerkte Medien wieder aufzunehmen.

Prüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihr Nutzerkonto auf fällige Medien und geben sie die Titel rechtzeitig an die Bibliothek zurück.

Nicht vorgemerkte Medien können weiterhin unbegrenzt verlängert werden.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen im Foyer der Bibliothek ein Rückgabecontainer zur Verfügung. Sie können die Titel auch per Post an uns senden. Die Rücksendung erfolgt dabei auf eigene Gefahr.